{"id":308,"date":"2016-04-04T12:50:15","date_gmt":"2016-04-04T10:50:15","guid":{"rendered":"http:\/\/web.vdkf-ev.de\/site\/?page_id=308"},"modified":"2016-05-20T12:50:40","modified_gmt":"2016-05-20T10:50:40","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vdkf-ev.de\/web\/site\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung des Vereins Deutscher Kokereifachleute e.V.<\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\n(1)\u00a0\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cVerein Deutscher Kokereifachleute e.V.&#8220;. Der Verein ist unter der Nummer 3079 im Vereinsregister beim Amtsgericht Essen eingetragen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Der Verein hat seinen Sitz in Essen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br \/>\n\u00a7 2 Zweck<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(1)\u00a0\u00a0 Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung und Weiterentwicklung berufsbezogener Interessen der in der Kokereiwirtschaft besch\u00e4ftigten technischen und kaufm\u00e4nnischen Fachleute, die F\u00f6rderung der Weiterentwicklung von Technik, Wissenschaft und Forschung auf den verschiedenen Gebieten des Kokereiwesens, sowie der Traditionspflege des Berufsstandes der deutschen Kokereifachleute. Insbesondere wird das Ziel der beruflichen F\u00f6rderung von Nachwuchskr\u00e4ften verfolgt. Die berufsverbandliche Arbeit hat auch die Vertiefung der Beziehungen deutscher Kokereichfachleute zu den entsprechenden Berufstr\u00e4gern in den europ\u00e4ischen Nachbarl\u00e4ndern zum Ziel. Der Verein f\u00fchlt sich schlie\u00dflich auch dem Ziel der Nachhaltigkeit von Wirtschaft und Technik in einer f\u00fcr nachfolgende Generationen lebenswerten Umwelt \u00fcber alle Grenzen hinweg verpflichtet.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(2)\u00a0\u00a0 Dies kann im einzelnen erfolgen durch Vortrags\u2011 und Diskussionsveranstaltungen fachlicher und berufspolitischer Art, durch die Herausgabe einer Zeitschrift, durch die Kn\u00fcpfung von Kontakten zu Partnervereinen in anderen L\u00e4ndern sowie durch die Abgabe \u00f6ffentlicher Stellungnahmen zu fachlichen und berufspolitischen Fragen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Der Verein hat zur besonderen F\u00f6rderung der technischen und wissenschaftlichen Ziele die Stiftung zur F\u00f6rderung des Kokereiwesens in Technik und Wissenschaft gegr\u00fcndet, deren Arbeit sich der Verein besonders verpflichtet f\u00fchlt und die er nach besten Kr\u00e4ften materiell und ideell unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Mittelverwendung<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(1)\u00a0\u00a0 Der Verein ist Im Sinne des Vereinszwecks t\u00e4tig. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder des Vereins erhalten weder in ihrer Eigenschaft als Mitglieder noch aus Gr\u00fcnden ihrer Mitgliedschaft Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(2)\u00a0\u00a0 Es darf keine nat\u00fcrliche oder juristische Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Soweit der Verein wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsbetriebe unterh\u00e4lt, die mit dem Satzungszweck im Einklang stehen, werden Einnahmen und Ausgaben hierf\u00fcr gesondert zugeordnet und verbucht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(1)\u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaft besteht in Form der ordentlichen, au\u00dferordentlichen und der Ehrenmitgliedschaft.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Die ordentliche Mitgliedschaft steht folgenden nat\u00fcrlichen Personen offen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">a)\u00a0\u00a0\u00a0 In der Kokereiwirtschaft, insbesondere der Koksherstellung und \u2013verwendung bzw. dem Kokshandel sowie im Kokereianlagenbau und der Zuliefererindustrie t\u00e4tigen Fachleuten.<br \/>\nb)\u00a0\u00a0\u00a0 Im \u00d6ffentlichen Dienst t\u00e4tigen Fachleuten mit Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr das Kokereiwesen.<br \/>\nc)\u00a0 Wissenschaftlern und Personen mit anerkanntem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, die an einem entsprechenden Institut der Wissenschaft, Forschung und Lehre in Deutschland bzw. einem europ\u00e4ischen Nachbarland F\u00e4cher der Ingenieur- oder Naturwissenschaft lehren oder hierbei in anderer Form nachhaltig wissenschaftlich t\u00e4tig sind.<br \/>\nd)\u00a0 F\u00fchrungskr\u00e4ften in Industrie, Handel und Verb\u00e4nden, die der Kokereiwirtschaft nahe stehen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Vorstand kann zu den unter a) bis d) beschriebenen Merkmalen erg\u00e4nzende Bestimmungen beschlie\u00dfen<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Die au\u00dferordentliche Mitgliedschaft steht allen anderen, an der Arbeit und den Zielen des Vereins interessierten nat\u00fcrlichen und juristischen Personen offen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(4)\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung kann Pers\u00f6nlichkeiten, die sich um die F\u00f6rderung der Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>\u00a7 5\u00a0 Erwerb der Mitgliedschaft<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(1)\u00a0\u00a0 Aufnahmeantr\u00e4ge sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet endg\u00fcltig \u00fcber den Antrag. Bei Ablehnung des Antrages brauchen dem Antragsteller die Gr\u00fcnde nicht mitgeteilt zu werden.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 \u00dcber die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Mitgliederversamlung mit zwei Dritteln Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder.<\/p>\n<p>(3)\u00a0 Der Vorstand stellt fest, ob und inwieweit die Mitgliedschaftsvoraussetzungen nach den \u00a7\u00a7 4 und 5 erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u00a7 6\u00a0 Rechte der Mitglieder<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(1)\u00a0\u00a0 Alle ordentlichen Mitglieder haben gleiche Rechte. Sie sind in den Mitgliedsversammlungen stimmberechtigt. Die Wahl zu allen \u00c4mtern des Vereins steht ihnen offen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Au\u00dferordentliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Sie genie\u00dfen jedoch \u2011 soweit sie nat\u00fcrliche Personen sind \u2011 das passive Wahlrecht.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder.<\/p>\n<p>\u00a7 7\u00a0 Pflichten der Mitglieder<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein bei der Durchf\u00fchrung und Erf\u00fcllung seiner Aufgaben nach besten Kr\u00e4ften zu unterst\u00fctzen, die Bestimmungen der Satzung sowie satzungsgem\u00e4\u00df zustandegekommende Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes zu beachten und die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitr\u00e4ge zu zahlen.<\/p>\n<p>\u00a7 8\u00a0 Beendigung der Mitgliedschaft<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(1)\u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">1.\u00a0 durch den Tod, durch Aufl\u00f6sung oder bei Konkurs \u00fcber das Verm\u00f6gen eines Mitgliedes.<br \/>\n2.\u00a0 durch Erkl\u00e4rung des Austritts. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Gesch\u00e4ftsjahres zul\u00e4ssig. Die Austrittserkl\u00e4rung muss dem Vorstand sp\u00e4testens 3 Monate vor Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres schriftlich zugegangen sein.<br \/>\n3.\u00a0 durch Ausschluss.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann durch endg\u00fcltigen Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Bestimmungen dieser Satzung verst\u00f6\u00dft oder die Belange des Vereins wiederholt oder in erheblichem Ma\u00dfe sch\u00e4digt oder trotz wiederholter Mahnung den Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(2)\u00a0\u00a0 Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Mitgliedschaftsrechte. Anspr\u00fcche auf gezahlte Beitr\u00e4ge und auf das Vereinsverm\u00f6gen sind ausgeschlossen. R\u00fcckst\u00e4ndige Beitr\u00e4ge sind zu entrichten.<\/p>\n<p>\u00a7 9\u00a0\u00a0 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">F\u00fcr die Festsetzung der Jahresbeitr\u00e4ge der Mitglieder gilt die von der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragsordnung.<\/p>\n<p>\u00a7 10\u00a0 Organe<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(1)\u00a0\u00a0 Organe des Vereins sind<\/p>\n<p>1.\u00a0 die Mitgliederversammlung<br \/>\n2.\u00a0 der Vorstand.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(2)\u00a0\u00a0 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich statt. Auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag von 10 % der Mitglieder kann eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes oder &#8211; falls dieser verhindert ist \u2011 von seinem Stellvertreter einberufen und geleitet. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung. Sie ist mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstag zu versenden.<\/p>\n<p>Eine ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussf\u00e4hig, es sei denn, die Mitgliederversammlung hat \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und\/oder die Aufl\u00f6sung des Vereins zu beschlie\u00dfen. Bei allen Abstimmungen hat jedes Mitglied eine Stimme.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der Anwesenheit von mindestens der H\u00e4lfte der dem Vorstand angeh\u00f6renden Mitglieder und der Zustimmung von mindestens drei Vierteln der erschienen Mitglieder.<\/p>\n<p>Ein Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf der Anwesenheit des gesamten Vorstandes und mindestens zwei Dritteln aller Mitglieder sowie der Zustimmung von mindestens drei Vierteln der erschienen Mitglieder.<\/p>\n<p>Alle \u00fcbrigen Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.<\/p>\n<p>Kommt wegen ungen\u00fcgender Beteiligung an einer Mitgliederversammlung ein Beschluss \u00fcber Satzungs\u00e4nderung oder Aufl\u00f6sung nicht zustande, so ist die n\u00e4chste einberufene Mitgliederversammlung, deren Tagesordnung den gleichen Punkt enth\u00e4lt, ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der an der Abstimmung beteiligten Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.<\/p>\n<p>Von jeder Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Leiter der Versammlung und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist den Mitgliedern auf Anforderung zuzusenden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(3)\u00a0\u00a0 Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftf\u00fchrer sowie bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern als Beisitzer.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Die Mitglieder des Vorstandes m\u00fcssen nat\u00fcrliche Personen sein und werden von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder f\u00fcr eine Amtszeit von zwei Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt. Die Wahl erfolgt auf Antrag geheim. Vor der Wahl wird in offener Abstimmung ein Versammlungsleiter gew\u00e4hlt, der seinerseits einen Protokollf\u00fchrer bestimmt. Der Versammlungsleiter \u00fcberpr\u00fcft die Wahlergebnisse und l\u00e4sst eine Niederschrift nach den Bestimmungen des Absatzes 2 anfertigen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(4)\u00a0\u00a0 Vorstand im Sinne des \u00a7 26 Abs. 2 BGB sind der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter, gesetzlich vertreten.<\/p>\n<p>Im Innenverh\u00e4ltnis soll der stellvertretende Vorsitzende den Verein nur bei Verhinderung des Vorsitzenden vertreten; bei Angelegenheiten, die das Vereinsverm\u00f6gen betreffen, soll der Schatzmeister bei der Vertretung mitwirken.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0 Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der bei einer Vorstandssitzung anwesenden Mitglieder. Er kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p>\n<p>\u00a7 11\u00a0 Rechnungspr\u00fcfer<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Zur \u00dcberpr\u00fcfung der Jahresabrechnungen werden allj\u00e4hrlich von der Mitgliederversammlung zwei Vereinsmitglieder als Rechnungspr\u00fcfer gew\u00e4hlt, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Die Rechnungspr\u00fcfer berichten der Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis ihrer Pr\u00fcfung.<\/p>\n<p>\u00a7 12\u00a0 Ehrungen und F\u00f6rderungen<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">(1)\u00a0\u00a0 Der Verein kann Ehrungen f\u00fcr besondere Verdienste und Leistungen vornehmen. Dies erfolgt durch<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">a)\u00a0 die Ernennung verdienter Pers\u00f6nlichkeiten zu Ehrenmitgliedern (s. \u00a7 4 (3). \u00a7 5 (2))<br \/>\nb)\u00a0 die Verleihung eines Preises an Pers\u00f6nlichkeiten, die sich besondere Verdienste um den Berufsstand der Kokereifachleute erworben oder durch besondere technische oder wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des Kokereiwesens hervorgetan haben, bzw. denen die Kokereiwirtschaft au\u00dfergew\u00f6hnliche ideelle oder wirtschaftliche F\u00f6rderung verdankt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Der Preis besteht aus einer Gedenkm\u00fcnze und einer Verleihungsurkunde, die auch die Laudatio enth\u00e4lt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Die Entscheidung trifft eine von Vorstand eingesetzte Jury; das Verfahren der Entscheidungsfindung ist in einem vom Vorstand erlassenen Statut geregelt.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Der Verein setzt sich dar\u00fcber hinaus f\u00fcr die F\u00f6rderung der Wissenschaft, Forschung und Lehre in den f\u00fcr das Kokereiwesen ma\u00dfgeblichen wissenschaftlichen Disziplinen\u00a0 ein. Dies geschieht grunds\u00e4tzlich \u00fcber die vom Verein gegr\u00fcndete Stiftung. Der Verein kann allerdings auch in weiteren Formen diese F\u00f6rderarbeit betreiben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">\u00a7 13\u00a0 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\">Bei Aufl\u00f6sung des Vereins ist das nach Erledigung aller Verbindlichkeiten verbleibende Verm\u00f6gen des Vereins zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken im Rahmen der F\u00f6rderung von naturwissenschaftlicher, technischer oder volkswirtschaftlicher Forschung zu verwenden. Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Essen, den 09. Mai 2003<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Deutscher Kokereifachleute e.V. \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr (1)\u00a0\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cVerein Deutscher Kokereifachleute e.V.&#8220;. Der Verein ist unter der Nummer 3079 im Vereinsregister beim Amtsgericht Essen eingetragen. (2)\u00a0\u00a0 Der Verein hat seinen Sitz in Essen. (3)\u00a0\u00a0 Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Zweck (1)\u00a0\u00a0 Zweck des &#8230; <a title=\"Satzung\" class=\"read-more\" href=\"https:\/\/vdkf-ev.de\/web\/site\/index.php\/satzung\/\" aria-label=\"Mehr Informationen \u00fcber Satzung\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-308","page","type-page","status-publish"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vdkf-ev.de\/web\/site\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/308"}],"collection":[{"href":"https:\/\/vdkf-ev.de\/web\/site\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/vdkf-ev.de\/web\/site\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vdkf-ev.de\/web\/site\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vdkf-ev.de\/web\/site\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=308"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vdkf-ev.de\/web\/site\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/308\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vdkf-ev.de\/web\/site\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=308"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}