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Beitritt zum VDKF e.V.

Die ordentliche Mitgliedschaft ist offen für den unter § 4, Absatz 2 der aktuellen Satzung genannten Personenkreis. Eine außerordentliche Mitgliedschaft ist möglich für alle an der Arbeit und den Zielen des Vereins interessierten natürlichen und juristischen Personen (§ 4, Absatz 3 der Satzung).
Aufnahmeanträge für die Mitgliedschaft sind an den Vorstand zu richten. Es gilt die Beitragsordnung vom 12.05.2006. Der Verein ist als Berufsverband i. S. § 5, Abs. 1, Nr. 5 KStG anerkannt.

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